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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Consulting GSS GmbH

1 Geltungsbereich, AGB

  1. Die §§ 2 bis 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Consulting GSS GmbH, Wilmersdorfer Str. 122-123, 10627 Berlin (im Folgenden kurz „Auftragnehmerin“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt) zusammen hier auch als die „Vertragsparteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf den Zugang zum „Geschäftsführer System“, zu den web-basierte Informationsmedien, zu Vertragsergänzungsbausteinen, zur Benutzerführung und zu dem System-Support (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) ausschließlich.
  2. Die §§ 10 bis 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber bezüglich derjenigen Angehörigen der steuerberatenden und rechtsberatenden Berufe zu denen die Auftragnehmerin dem Auftraggeber über ihr „Geschäftsführer-System“, ihre web-basierten Informationsmedien, ihre Benutzerführung und ihren System-Support einen direkten Zugang ermöglicht und / oder geschaffen hat.
  3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausschließlich dann uns insoweit Vertragsbestandteil, wie die Auftragnehmerin ausdrücklich deren Geltung zustimmt. Dies gilt gleichermaßen, wenn der Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggeber Leistungen ausführt.

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber (im Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

2 Leistungen der Auftragnehmerin

  1. Die Auftragnehmerin bietet insbesondere den Zugang zum „Geschäftsführer System“, web-basierte Informationsmedien, Vertragsergänzungsbausteinen, Benutzerführung und dem System-Support an, die text-, video-, videotelefonisch, d.h. insgesamt multimedial erfolgen. Die Leistungen erfolgen abhängig von der vom Auftraggeber gebuchten Leistungskombination standardisiert und/oder individualisiert. Diese beinhalten Videos, Audioaufnahmen und/oder Live-Video-Sitzungen. Der konkrete Leistungsumfang wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin individuell vereinbart.
  2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet, soweit dies nicht individuell konkret vereinbart ist.
  3. Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber nach Zahlungseingang zeitlich unbegrenzt den Zugang zum „Geschäftsführer System“, den web-basierten Informationsmedien, der Benutzerführung und den System-Support zur Verfügung. Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber nach Zahlungseingang einmalig die Vertragsergänzungsbausteine zur Verfügung. Die Auftragnehmerin stellt ihre in den S. 1 und 2 genannten Leistungen spätestens binnen drei Monaten ab Zahlungseingang zur Verfügung. Kann der Zeitraum wegen höherer Gewalt (Verhinderungsgrund) nicht eingehalten werden, ist die Auftragnehmerin unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Leistungen bis spätestens einen Monat ab Fortfall des Verhinderungsgrundes zu erbringen.
  4. Der Auftraggeber erhält nach Eingang der vereinbarten Vergütung von der Auftragnehmerin mit den Leistungen der Auftragnehmerin das auf Dritte nicht übertragbare, einfache Recht zur Nutzung der nach Maßgabe der individuellen Vereinbarungen der Vertragsparteien bestimmten digitalen Inhalte und Vertragsergänzungsbausteine zum eigenen Gebrauch.
  5. Soweit nicht Leistungsinhalte ausdrücklich konkret vereinbart sind, werden die Inhalte der jeweiligen vertraglichen Leistungen durch die Auftragnehmerin nach billigem Ermessen bestimmt; § 315 BGB.
  6. Der Auftragnehmerin erbringt keinerlei steuerliche und/oder rechtliche Beratung.

3 Vertragsschluss

  1. Die Präsentation der Auftragnehmerin in sozialen Medien und auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot der Auftragnehmerin zum Abschluss eines Vertrags dar.
  2. Der Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien erfolgt mindestens in Textform.

4 Vergütung, Zahlungsmodalitäten

  1. Die Höhe der Vergütung wird individuell bei Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Alle Preise, die die Umsatzsteuer nicht explizit ausweisen, verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. derzeit 19%.
  2. Der Auftraggeber ist zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist sofort und ohne Abzug fällig.
  3. Unterlässt der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin erhalten. Die Auftragnehmerin muss sich auf den Vergütungsanspruch nach Satz 1 anrechnen lassen, was sie durch die entfallene Lesitungspflicht erspart hat oder zu erwerben böswillig unterlässt.
  4. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, hat die Auftragnehmerin ein Zurückbehaltungsrecht an der vertragsgemäßen Leistung.
  5. Die Zahlung ist per Überweisung möglich, sofern nicht im Einzelfall andere Zahlungsmodalitäten angeboten werden.
  6. Der Auftragnehmerin ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung gegenüber dem Auftraggeber zu beauftragen. Der Auftraggeber ermächtigt die Auftragnehmerin insoweit, in deren Namen (Zahlungs-)Daten für den Auftraggeber einzugeben.

5 Pflichten der Vertragsparteien zur Leistungserbringung, Fortfall der Leistungspflicht

  1. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin zu jedem Zeitpunkt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, die zur bestmöglichen Leistungserbringung erforderlich sind.
  2. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit und Mitwirkung.
  3. Der Auftraggeber gewährleistet die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der vollständig web- und online-basierten Leistungen der Auftragnehmerin durch eine hinreichend leistungsfähige Internetverbindung, das Vorhalten von PC/Notebook/Smartphone, Messengerdiensten, etc. Eine Verantwortlichkeit der Auftragnehmerin für etwaige Nichtverfügbarkeiten durch unzureichende Hard- oder Software auf Seiten des Auftraggebers oder eine unzureichende Internetverbindung des Auftraggebers ist insoweit ausgeschlossen.
  4. Verspätungen oder Verhinderungen hat der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Mehrkosten der Auftragnehmerin durch verschuldete Verspätungen des Auftraggebers trägt dieser.
  5. Zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Termine zur Leistungserbringung sind verbindlich. Nimmt der Auftraggeber zweimal einen vereinbarten Termin nicht wahr, wird die Auftragnehmerin insoweit von ihren Pflichten zur Leistung frei, ohne dass sie ihren Vergütungsanspruch verliert.
  6. Die Auftragnehmerin führt Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durch.

6 Bereitstellen des Auftraggeberzugangs

  1. Der Auftraggeber erhält nach Eingang der vereinbarten Vergütung von der Auftragnehmerin Zugang zu den vereinbarten digitalen Inhalten. Die Zugangsdaten zu diesen sind durch den Auftraggeber geheim und vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt zu halten.
  2. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Zugangsdaten, Passwörter, Links und Materialien (auch ausschließlich web- und online-basierte), auf die der Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben oder diesen Zugriff zu verschaffen bzw. zu ermöglichen.
  3. Über den Zugang erhält der Auftraggeber auch individuell elektronisch erstellte Dokumente (z.B. Rechnung etc.) zum Download. Der Auftraggeber ist mit der Rechnungsstellung über den digitalen Zugang einverstanden.
  4. Bei digitalen Inhalten schuldet die Auftragnehmerin in angemessenen Abständen und Zeiträumen eine Aktualisierung, soweit dies für das Erreichen des Vertragszwecks notwendig ist.

7 Urheberrecht

  1. Die nach diesem Vertrag von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht der Inhalte. Eine Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist strengstens untersagt. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Auftragnehmerin Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Materialen und/oder Live-Video-Sitzungen anzufertigen oder sonstwie Kopien oder Vervielfältigungen zur Verfügung gestellter Inhalte anzufertigen bzw. vertragsfremden Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber haftet für durch seine vertragswidrige Weitergabe entstandene Schäden. Die schließt solche Schäden ein, die durch Dritte entstehen, es sei denn, diese Dritte sind nicht durch die Verletzungshandlung des Auftraggebers in den Besitz der Inhalte gelangt. Jeder Verstoß wird verfolgt.

8 Haftung der Auftragnehmerin

  1. Die Auftragnehmerin haftet unabhängig vom Rechtsgrund im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausschließlich nach folgenden Maßgaben:
  2. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von der Auftragnehmerin gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
  4. Die Auftragnehmerin haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  5. Ein über die Regelungen in Nr. 1 a) bis c) hinausgehende Haftung übernimmt die Auftragnehmerin nicht.
  6. Die Leistungen der Auftragnehmerin werden mit größtmöglicher Sorgfalt und größtmöglicher Aktualität erstellt. Die Auftragnehmerin übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Auftragnehmerin übernimmt ebenso keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Dies gilt nicht, soweit hiervon abweichende Zusagen individuell erfolgt sind.

9 Datenverarbeitung, Geheimhaltung

  1. Die Auftragnehmerin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zum Zwecke der Vertragsdurchführung, worüber der Auftraggeber hiermit informiert wird. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich – unbeschadet weitergehender Verschwiegenheitspflichten – die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln.

10 Zugang zur Steuer- und Rechtsberatung

  1. Die Auftragnehmerin schafft bzw. ermöglicht dem Auftraggeber über ihr „Geschäftsführer-System“, ihre web-basierten Informationsmedien, ihre Benutzerführung und ihren System-Support unentgeltlich einen direkten Zugang zu Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften zum Zwecke der Steuer- bzw. Rechtsberatung. Der Auftraggeber ist gegenüber der Auftragnehmerin nicht verpflichtet, mit denjenigen Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften Verträge zu schließen, zu denen die Auftragnehmerin dem Auftraggeber den Zugang gem. vorstehendem Satz 1 ermöglicht bzw. schafft.
  2. Der Auftraggeber ist im Verhältnis zu den Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften so lange nicht gebunden, bis er mit diesen einen Dienstleistungsvertrag abschließt. Der Vertrag mit den Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften regelt etwaige von dem Auftraggeber an diese für deren Leistungen zu zahlende Vergütungen und kann gleichzeitig mit dem Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber zustande kommen; die jeweiligen Verträge bleiben auch dann jeweils selbständig.
  3. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr und keinerlei Haftung für die Dienstleistung der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften. Diese richtet sich nach den mit diesen bestehenden Rechtsverhältnissen.
  4. Vertragliche Beziehungen zu den Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe deren Berufsausübungsgesellschaften bestehen nur nach Maßgabe der mit diesen abgeschlossenen Vereinbarungen und den für diese jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
  5. Dienstleistungen der Steuer- und/oder Rechtsberatung werden ausschließlich durch die Angehörige der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften erbracht. Eine etwaige Haftung für deren Leistungen bestimmt sich allein nach den mit diesen getroffenen Vereinbarungen bzw. gesetzlichen Regelungen.

11 Informations- und Datenweitergabe

  1. Soweit der Auftraggeber vertragliche Beziehungen mit den Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften, zu denen die Auftragnehmerin den Zugang ermöglicht bzw. geschaffen hat, eingeht, ist er mit der Weitergabe der Informationen und der für die Dienstleistung der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe weiter sachdienlichen Dokumente, Informationen, Daten, Unterlagen etc. durch die Auftragnehmerin einverstanden.
  2. Die Auftragnehmerin übernimmt für die Vollständigkeit der Informationen und Unterlagen zum Zwecke der Dienstleistungen der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe keine Gewähr; die dahingehende Informations- bzw. Erkundigungspflichten bestehen allein zwischen dem Auftraggeber und den Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe.

12 Zahlungsanweisung

  1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Falle des Zustandekommens von Dienstleistungsverträgen mit den Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften für diese Gelder, insbesondere die vereinbarte Vergütung, zu vereinnahmen. Die Auftragnehmerin versichert hiermit dem Auftraggeber, von den Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften dazu mit schuldbefreiender Wirkung zugunsten des Auftraggebers ermächtigt worden zu sein.
  2. Der Auftraggeber weist die Auftragnehmerin hiermit an, die für die Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften vereinnahmten Gelder an diese auszukehren. Die Auftragnehmerin stellt den Auftraggeber in Höhe der von dem Auftraggeber zugunsten der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften vereinnahmten Beträge von einer Inanspruchnahme durch diese frei.
  3. Die Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Arbeitnehmerin sowie zwischen dem Auftraggeber und den zwischen den Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe bzw. deren Berufsausübungsgesellschaften bleiben hiervon im Übrigen unberührt.